Mindestlohn: 2026 in Deutschland Höhe, Anspruch, Erhöhung und wichtige Regeln

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Mindestlohn

Mindestlohn ist für Millionen Beschäftigte in Deutschland ein wichtiger Bestandteil des Arbeitslebens. Er legt fest, wie viel Arbeitgeber ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens für eine Arbeitsstunde zahlen müssen. Besonders für Menschen mit niedrigen Einkommen, Beschäftigte in Minijobs und Arbeitnehmer in Branchen mit vergleichsweise geringen Löhnen spielt diese gesetzliche Regelung eine bedeutende Rolle.

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 13,90 Euro brutto pro Stunde. Bereits beschlossen ist außerdem eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro zum 1. Januar 2027. Damit steigt die gesetzliche Lohnuntergrenze in zwei Stufen. Die konkreten Auswirkungen auf das monatliche Einkommen hängen unter anderem von der Arbeitszeit, den individuellen Abzügen und den jeweiligen Beschäftigungsbedingungen ab. Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

In diesem Artikel erfahren Sie, wie hoch der Mindestlohn aktuell ist, für wen er gilt, wie sich der Stundenlohn auf das Monatsgehalt auswirkt und welche Besonderheiten bei Minijobs, Praktika und verschiedenen Beschäftigungsformen zu beachten sind.

Quick Facts zum Mindestlohn

MerkmalInformation
ThemaGesetzlicher Mindestlohn in Deutschland
Einführung1. Januar 2015
Mindestlohn 202512,82 Euro brutto pro Stunde
Mindestlohn 202613,90 Euro brutto pro Stunde
Mindestlohn ab 202714,60 Euro brutto pro Stunde
Gesetzliche GrundlageMindestlohngesetz
Zuständige KommissionMindestlohnkommission
GeltungGrundsätzlich für Arbeitnehmer in Deutschland
Minijob-Grenze 2026603 Euro monatlich
WichtigEs handelt sich um Bruttobeträge

Was ist der gesetzliche Mindestlohn?

Der gesetzliche Mindestlohn ist eine verbindliche Untergrenze für die Bezahlung abhängig beschäftigter Arbeitnehmer. Er soll verhindern, dass Menschen für ihre Arbeit weniger als den gesetzlich festgelegten Stundenlohn erhalten. Arbeitgeber dürfen den vorgeschriebenen Betrag grundsätzlich nicht unterschreiten.

In Deutschland wurde der allgemeine gesetzliche Mindestlohn am 1. Januar 2015 eingeführt. Zu diesem Zeitpunkt lag er bei 8,50 Euro brutto je Stunde. Seitdem wurde er mehrfach angepasst. Die Regelung gilt grundsätzlich unabhängig davon, ob eine Person in Vollzeit, Teilzeit oder einem Minijob arbeitet.

Der Mindestlohn ist nicht mit einem einheitlichen Monatsgehalt gleichzusetzen. Er bezieht sich auf die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, für die der gesetzliche Anspruch gilt. Wer mehr Stunden arbeitet, kann deshalb bei gleichem Stundenlohn einen höheren Bruttoverdienst erzielen.

Neben dem allgemeinen Mindestlohn gibt es in bestimmten Branchen eigene verbindliche Mindestarbeitsbedingungen. Diese können höhere Stundenlöhne vorsehen. Welche Regelung im Einzelfall gilt, hängt von der Tätigkeit, dem Betrieb und den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen ab.

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde. Im Vergleich zu den 12,82 Euro aus dem Jahr 2025 entspricht dies einer Erhöhung um 1,08 Euro je Arbeitsstunde.

Die Entwicklung zeigt, dass die gesetzliche Lohnuntergrenze in den vergangenen Jahren mehrfach angehoben wurde.

Gültig abMindestlohn pro Stunde
Januar 20158,50 Euro
Januar 20178,84 Euro
Januar 20199,19 Euro
Januar 20209,35 Euro
Januar 20219,50 Euro
Juli 20219,60 Euro
Januar 20229,82 Euro
Juli 202210,45 Euro
Oktober 202212,00 Euro
Januar 202412,41 Euro
Januar 202512,82 Euro
Januar 202613,90 Euro
Januar 202714,60 Euro

Die historischen Beträge und die beschlossenen zukünftigen Anpassungen sind in den Veröffentlichungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales dokumentiert. Offizielle Übersicht zum Mindestlohn.

Wie hoch ist der Mindestlohn 2027?

Zum 1. Januar 2027 steigt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn auf 14,60 Euro brutto pro Stunde. Diese Erhöhung ist bereits durch die entsprechende Anpassungsverordnung festgelegt.

Gegenüber dem Satz von 2026 bedeutet das eine Steigerung um 70 Cent je Stunde. Beschäftigte, deren Vergütung bisher genau dem gesetzlichen Mindestlohn entspricht, haben bei unveränderter Arbeitszeit dadurch grundsätzlich Anspruch auf einen höheren Bruttolohn.

Die Erhöhung wirkt sich auch auf die Berechnung der Verdienstgrenze bei Minijobs aus. Diese orientiert sich am gesetzlichen Mindestlohn und an einer festgelegten durchschnittlichen Arbeitszeit. Für Arbeitnehmer ist deshalb nicht nur der neue Stundenlohn relevant, sondern auch die Frage, wie viele Stunden sie regelmäßig arbeiten und welche Beschäftigungsform vorliegt.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einer beschlossenen Anpassung und einer bloßen politischen Forderung. Für 2027 ist der Betrag von 14,60 Euro festgelegt. Daraus lässt sich jedoch nicht automatisch ableiten, wie hoch der Mindestlohn in späteren Jahren sein wird.

Wer hat Anspruch auf den Mindestlohn?

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn gilt grundsätzlich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Deutschland beschäftigt sind. Entscheidend ist nicht allein die Staatsangehörigkeit. Auch ausländische Beschäftigte können Anspruch auf den deutschen Mindestlohn haben, wenn sie unter den Geltungsbereich der Regelung fallen.

Der Mindestlohn gilt grundsätzlich auch für:

  • Vollzeitbeschäftigte
  • Teilzeitbeschäftigte
  • Minijobber
  • Saisonarbeitskräfte
  • Beschäftigte in vielen unterschiedlichen Branchen
  • Arbeitnehmer ausländischer Arbeitgeber, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind

Die Regelung soll sicherstellen, dass die gesetzliche Lohnuntergrenze nicht allein aufgrund einer bestimmten Beschäftigungsform oder Herkunft umgangen wird.

Allerdings gibt es gesetzlich geregelte Ausnahmen. Dazu gehören beispielsweise Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Auch für bestimmte Praktika und weitere gesetzlich definierte Beschäftigungssituationen gelten Sonderregelungen.

Wer unsicher ist, ob der eigene Arbeitsvertrag unter das Mindestlohngesetz fällt, sollte die konkrete Tätigkeit, den Beschäftigungsstatus und die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen prüfen.

Mindestlohn bei Vollzeit: Wie viel verdient man im Monat?

Viele Beschäftigte möchten wissen, wie sich der Mindestlohn auf ihr monatliches Gehalt auswirkt. Eine pauschale Antwort gibt es nicht, denn das Monatsgehalt hängt von der vereinbarten und tatsächlich geleisteten Arbeitszeit ab.

Bei einem Stundenlohn von 13,90 Euro lässt sich der Bruttoverdienst durch Multiplikation des Stundenlohns mit den Arbeitsstunden berechnen.

Ein Beispiel:

Wer 40 Stunden pro Woche arbeitet, kommt bei einer vereinfachten Rechnung mit 52 Wochen pro Jahr auf durchschnittlich rund 173,33 Arbeitsstunden pro Monat. Daraus ergibt sich ein rechnerischer Monatsbruttolohn von ungefähr 2.409 Euro.

ArbeitszeitRechnerischer Bruttoverdienst bei 13,90 Euro
10 Stunden139,00 Euro
20 Stunden278,00 Euro
40 Stunden556,00 Euro
80 Stunden1.112,00 Euro
120 Stunden1.668,00 Euro
160 Stunden2.224,00 Euro
Rund 173,33 StundenRund 2.409 Euro

Die Tabelle zeigt Beispielwerte für die genannten Stundenzahlen, nicht für einen vollständigen Monat bei jeder denkbaren Beschäftigungsform. Bei 40 Wochenstunden entspricht die durchschnittliche monatliche Arbeitszeit ungefähr 173,33 Stunden. Die konkrete Lohnabrechnung kann je nach Arbeitszeitmodell, Urlaub, Feiertagen, Arbeitszeiterfassung und vertraglichen Regelungen abweichen.

Die genannten Beträge sind Bruttowerte. Das tatsächliche Nettogehalt fällt in der Regel niedriger aus, weil gegebenenfalls Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Wie hoch die Abzüge sind, hängt von persönlichen und versicherungsrechtlichen Faktoren ab.

Mindestlohn und Minijob 2026

Auch für Minijobs gilt grundsätzlich der gesetzliche Mindestlohn. Beschäftigte dürfen also nicht allein deshalb schlechter bezahlt werden, weil sie nur wenige Stunden pro Woche arbeiten.

Im Jahr 2026 liegt die Verdienstgrenze für einen Minijob bei 603 Euro monatlich. Sie wurde an den erhöhten Mindestlohn angepasst. Bei einem Stundenlohn von 13,90 Euro entspricht dieser Betrag rechnerisch rund 43,38 Arbeitsstunden im Monat, sofern keine weiteren Besonderheiten bei der Berechnung vorliegen.

Die Minijob-Grenze ist nicht mit einer festen maximalen Stundenzahl gleichzusetzen. Wie viele Stunden tatsächlich gearbeitet werden können, hängt vom vereinbarten Stundenlohn und vom regelmäßigen Verdienst ab.

Ein Beispiel: Verdient eine Person genau 13,90 Euro pro Stunde, muss die Arbeitszeit so geplant werden, dass der regelmäßige Verdienst innerhalb der maßgeblichen Minijob-Grenze bleibt. Bei einem höheren Stundenlohn wird die mögliche Arbeitszeit entsprechend geringer.

Wer regelmäßig mehr verdient als im Rahmen eines Minijobs zulässig, sollte prüfen, ob eine andere sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsform vorliegt. Maßgeblich sind dabei die jeweils geltenden Vorschriften und die konkrete Einkommenssituation.

Aktuelle Informationen stellt die Minijob-Zentrale zum Mindestlohn bereit.

Welche Ausnahmen gelten beim Mindestlohn?

Obwohl der gesetzliche Mindestlohn weitreichend gilt, erfasst er nicht jede Person und jede Beschäftigung in gleicher Weise. Das Mindestlohngesetz enthält bestimmte Ausnahmen.

Jugendliche unter 18 Jahren

Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung sind vom allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen. Die Regelung soll unter anderem verhindern, dass der Einstieg in eine Berufsausbildung durch eine falsche Anreizwirkung erschwert wird.

Auszubildende

Für Auszubildende gelten besondere Vorschriften zur Ausbildungsvergütung. Ihre Bezahlung richtet sich nicht einfach nach dem allgemeinen Mindestlohn, sondern nach den einschlägigen Regeln des Berufsbildungsgesetzes und gegebenenfalls weiteren gesetzlichen Bestimmungen.

Praktikanten

Bei Praktika kommt es auf die konkrete Art und Dauer des Praktikums an. Für bestimmte Pflichtpraktika, die aufgrund schulischer, hochschulischer oder gesetzlicher Vorgaben absolviert werden, gelten Ausnahmen. Auch einige zeitlich begrenzte freiwillige Praktika können ausgenommen sein.

Andere Praktika können dagegen grundsätzlich mindestlohnpflichtig sein. Deshalb sollte nicht pauschal angenommen werden, dass alle Praktikanten Anspruch auf den allgemeinen Mindestlohn haben oder dass Praktika generell davon ausgenommen sind.

Langzeitarbeitslose

Für bestimmte zuvor langzeitarbeitslose Personen kann der Mindestlohn in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung unter den gesetzlich festgelegten Voraussetzungen ausgenommen sein. Ob diese Ausnahme tatsächlich greift, muss anhand der konkreten Situation geprüft werden.

Die genannten Beispiele sind keine vollständige Aufzählung aller möglichen Sonderfälle. Bei Zweifeln ist die offizielle Darstellung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eine geeignete Anlaufstelle.

Wie wird der Mindestlohn festgelegt?

Die Höhe des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns wird in Deutschland nicht bei jeder politischen Debatte automatisch geändert. Eine zentrale Rolle spielt die unabhängige Mindestlohnkommission.

Sie setzt sich mit der Entwicklung der Löhne, der wirtschaftlichen Lage und weiteren relevanten Faktoren auseinander. Auf dieser Grundlage erarbeitet sie Vorschläge zur Anpassung des Mindestlohns. Die gesetzliche Umsetzung erfolgt anschließend nach den dafür vorgesehenen Verfahren.

Die Kommission berücksichtigt dabei sowohl die Interessen der Beschäftigten als auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Unternehmen. Ziel ist es, eine angemessene Lohnuntergrenze zu gewährleisten und zugleich die Beschäftigung sowie die Wettbewerbsfähigkeit im Blick zu behalten.

Die Entscheidung über den Mindestlohn ist deshalb das Ergebnis eines geregelten Verfahrens. Eine einzelne Forderung von Parteien, Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbänden ist nicht automatisch mit einem rechtsverbindlichen Mindestlohnbetrag gleichzusetzen.

Was tun, wenn der Arbeitgeber den Mindestlohn nicht zahlt?

Wenn Beschäftigte vermuten, dass ihnen weniger als der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn gezahlt wird, sollten sie zunächst ihre Lohnabrechnung und die dokumentierten Arbeitszeiten prüfen.

Hilfreich ist es, folgende Unterlagen aufzubewahren:

  • Arbeitsvertrag und mögliche Ergänzungen
  • Lohnabrechnungen
  • Aufzeichnungen über Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit
  • Dienstpläne und Arbeitszeitnachweise
  • Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber

Anschließend kann das Gespräch mit dem Arbeitgeber sinnvoll sein, um eine mögliche Unstimmigkeit zu klären. Dabei sollte nachvollziehbar dargestellt werden, welche Arbeitsstunden geleistet wurden und welcher Lohn dafür abgerechnet wurde.

Bleibt der Verdacht bestehen, können Beschäftigte Informationen bei zuständigen Beratungsstellen einholen. Für die Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohngesetzes ist insbesondere die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung zuständig.

Es ist sinnvoll, mögliche Ansprüche nicht unnötig aufzuschieben. Vertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen können im Einzelfall eine Rolle spielen. Bei größeren Streitigkeiten kann eine arbeitsrechtliche Beratung helfen, die eigene Situation einzuschätzen.

Reicht der Mindestlohn zum Leben?

Ob der Mindestlohn zum Leben reicht, hängt stark von den persönlichen Lebensumständen ab. Besonders relevant sind die Wohnkosten, die Größe des Haushalts, die Ausgaben für Lebensmittel, Mobilität, Energie und Versicherungen sowie die Höhe des verfügbaren Nettoeinkommens.

In Regionen mit hohen Mieten kann ein Einkommen nahe der gesetzlichen Lohnuntergrenze deutlich stärker belastet sein als in Gegenden mit niedrigeren Wohnkosten. Auch Menschen mit Kindern oder hohen laufenden Verpflichtungen haben andere finanzielle Anforderungen als alleinlebende Beschäftigte.

Deshalb lässt sich nicht allgemein behaupten, dass der Mindestlohn für jede Person ausreichend ist oder grundsätzlich nicht ausreicht. Er setzt eine gesetzliche Untergrenze für die Bezahlung, ersetzt aber keine individuelle Haushaltsplanung.

Die regelmäßige Überprüfung des eigenen Einkommens kann helfen, einen Überblick über die finanzielle Situation zu gewinnen. Dabei sollten Bruttoverdienst, tatsächliche Nettozahlungen und monatliche Fixkosten getrennt betrachtet werden.

Welche Bedeutung hat der Mindestlohn für Arbeitgeber?

Für Unternehmen ist der Mindestlohn ein verbindlicher Bestandteil der Personalplanung. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Vergütung den geltenden gesetzlichen Anforderungen entspricht. Das betrifft nicht nur die Höhe des Stundenlohns, sondern auch die korrekte Erfassung und Abrechnung der Arbeitszeit.

Eine Erhöhung des Mindestlohns kann die Personalkosten beeinflussen, insbesondere in Betrieben mit vielen Beschäftigten im unteren Lohnbereich. Je nach Geschäftsmodell können Unternehmen darauf beispielsweise mit angepasster Personalplanung, veränderten Preisen oder einer besseren Organisation der Arbeitsabläufe reagieren.

Gleichzeitig schafft eine gesetzliche Lohnuntergrenze klare Rahmenbedingungen für den Wettbewerb. Unternehmen sollen nicht dadurch Kostenvorteile erhalten, dass sie Beschäftigte unterhalb der vorgeschriebenen Grenze bezahlen.

Für Arbeitgeber empfiehlt es sich daher, Lohnabrechnungen, Arbeitsverträge und Arbeitszeitdokumentationen regelmäßig zu überprüfen. Bei branchenspezifischen Mindestlöhnen müssen zusätzlich die jeweiligen Vorgaben beachtet werden.

Häufige Fragen zum Mindestlohn

Wie hoch ist der Mindestlohn aktuell?

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 13,90 Euro brutto pro Stunde.

Wie hoch wird der Mindestlohn 2027 sein?

Ab dem 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 14,60 Euro brutto je Stunde.

Gilt der Mindestlohn auch für Minijobber?

Ja. Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn gilt grundsätzlich auch für Minijobber. Im Jahr 2026 liegt die monatliche Verdienstgrenze für einen Minijob bei 603 Euro.

Ist der Mindestlohn brutto oder netto?

Die genannten gesetzlichen Beträge sind Bruttolöhne. Der tatsächliche Nettobetrag hängt von den individuellen Abzügen und der jeweiligen Beschäftigungssituation ab.

Gilt der Mindestlohn für ausländische Arbeitnehmer?

Grundsätzlich ja, wenn die Beschäftigung in Deutschland unter den gesetzlichen Geltungsbereich fällt. Die Staatsangehörigkeit allein ist kein Grund, den gesetzlichen Mindestlohn vorzuenthalten.

Haben Praktikanten Anspruch auf den Mindestlohn?

Das hängt von der Art und Dauer des Praktikums ab. Für bestimmte Pflichtpraktika und weitere gesetzlich definierte Fälle gelten Ausnahmen. Andere Praktika können mindestlohnpflichtig sein.

Wer kontrolliert die Einhaltung des Mindestlohns?

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung überwacht die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften. Beschäftigte können bei Verdachtsfällen außerdem geeignete Beratungsangebote nutzen.

Fazit: Der Mindestlohn bleibt ein wichtiges Thema

Der gesetzliche Mindestlohn bildet eine verbindliche Untergrenze für die Bezahlung vieler Arbeitnehmer in Deutschland. Seit Januar 2026 beträgt er 13,90 Euro brutto pro Stunde. Zum 1. Januar 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro beschlossen.

Für Beschäftigte ist es wichtig, den eigenen Stundenlohn, die abgerechneten Arbeitszeiten und mögliche Sonderregelungen zu kennen. Auch bei Minijobs, Praktika und bestimmten Branchen können besondere Vorgaben relevant sein. Arbeitgeber wiederum müssen sicherstellen, dass ihre Lohnabrechnungen den geltenden Vorschriften entsprechen.

Wer sich über den Mindestlohn informiert, sollte vor allem auf aktuelle und verlässliche Angaben achten. Die offiziellen Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie der Minijob-Zentrale bieten dafür eine gute Grundlage. So lassen sich Fragen zur Höhe, zum persönlichen Anspruch und zu den Auswirkungen auf den eigenen Verdienst sachlich beantworten. silva kapitanova

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